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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band fünftes Heft · p. Seite 329

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band fünftes Heft
Article
Aus brieflichen Mittheilungen an den Herausgeber dieser Zeitschrift [Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 329 (sequence 3)
Language
German
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329 großen Anzahl confessionell verschiedener Zuhörer sie leichttich hatte aus der Fassung bringen und perplex machen können, schien dem Lehrer bedenklich; daher wurde auf seine Verwendung durch die Direktionen der beiden genannten Anstalten die Anordnung getroffen, daß diese zwei Schüler des Lyceums mit denen der höhern Bürgerschule und im Lokale dieser Anstalt die Prüfung bestehen sollen. Es haben sich aber die erstem zwei Schüler, entgegen dieser Anordnung und zum Berdrusse aller, welche den guten Fortschritt bei den Israeliten wünschen, nicht bei der Prüfung eingestellt.— Die Religionsprüfung der Israelitischen Schüler der Großherzogl. Bürgerschule war aber allgemein befriedigend. Wie sie aber diesen Schülern zum Lobe und ihrem wackern Lehrer zur Ehre gereicht, so verpflichtet sie uns zum innigen Danke gegen die hohen Stetten, die diese zeitgemäßen Anordnungen verfüg( haben. Von dem die Veredlung unsrer Glaubensgenossen mit Liebe und Kraft fördernden Großherzoglichen Israelitischen Oberrath dürfen wir erwarten, daß der von dem Prediger Herrn Dr. Reh fuß gestellte Antrag auf Erweiterung der Verfügung und Ausdehnung derselben aus alle, auch die obersten Klassen des Lyceums und der Großherzogl. Bürgerschule besuchenden Israelitischen Schüler —- was auch die mehrmals genannten hochlöblichen Directionen in ihren Examinalberichten als wünfchcnswerth ausgedrückt haben — die verdiente Anerkennung finden, und ihm schon bis zur Wiederkehr der nächstjährigen öffentlichen Prüfung die kräftigste Folge gegeben sein werde. Möchte dann auch Herr f)r. Rebfuß diesen Schülern den Unterricht separatim und in den Lokalen dieser Anstalten selbst, und nicht, wie bisher, in seinem Hause und mit den Schülern seiner Schule gemeinschaftlich, ertheilen; und möchte auch für die besondere Verwendung der Zeit und der Kraft darauf, diesem um die Bildung der Israelitischen Jugend sehr verdienten Manne ein angemessenes Honorarium zu bewilligen, beschlossen werden! Q Seite 204. dieser Zeitschrift heißt es: ״die Israelitische Synode zu Würzburg habe.durchaus kein wesentliches Resultat hervorgebrachr, da die völlig verschiedenen Ansichten nicht ausgeglichen werden konnten." Obgleich ich nicht recht weiß, was Res. unter diesem ״wesentlichen Resultat" verstehe, so erlaube ich mir doch die vorläufige Bemerkung, daß diese Synode das wesentliche Resultat hervorgebracht habe, daß die jüdische Religion nichts lehre, nichts gebiete und nichts verbiete, was die Erfüllung der

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