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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band fünftes Heft · p. Seite 294

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band fünftes Heft
Article
Altes und Neues
Date
1834-01-01
Page
Seite 294 (sequence 17)
Language
German
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' Da jedoch vom Ministerium selbst die Emaneipation bereits als Ziel in Aussicht gestellt wird, so wäre bei Erstädten Synoden zu bilden, wobei es jeder Gemeinde freigestellt war, dieselben mit ihrem Rabbiner, Lehrer und einem Laien zu beschicken. Unter mehreren Fragen, die den Synoden von dem Vorsitzenden Negierungs-Commiffair vorgelegt wurden, war auch die: ״ .Ob und unter welchem Titel eine oberste kirchliche Behörde für das Königreich zu bilden sei, aus welchen Mitgliedern dieselbe zu bestehen habe, wie sie zu bestellen sei, mit welcher Besoldung, und wie diese aufzubringen, mit welchem Wirkungskreis u, s. w." Für deren Errichtung erklärten sich die Synoden allerKreise, nur wären die Meinungen theils für eine definitive Einsezzung, theils für eine transitorische Maßregel, Letztere Ansicht war die-in allen ihren Beantwortungen aufgeklärteste und in ihren Vorschlägen am Weitesten gehende Obermain- und zum Theit auch die Rezat-Kreis-Synode, befürchtend, es möchten noch nicht bewährte Männer genug für ein solches Institut da sein, oder doch auf diese die Wahl nicht fallen. Im Ober-Donau-, UnterMaln-, Isar- und Regenkceis stimmte man für sofortige Einsetzung einer Oberkirchenbehörde, jedoch nur mit Zustimmung der abzuhalten? den Generäl-Synode. Die Besoldung konnte natürlicherweise demnach gar nicht mit Bestimmtheit zur Sprache kommen; jedoch äußerte man allgemein den Wunsch: der Staat möchte die Kosten der Oberkirchen behörde übernehmen. Die Gründung der jüdisch-theologischen Fakultät ist vom Rezat--, Ober-Donau- und Unter-Mainkreise beantragt, niemals aber, wie die ״Landbötin" berichtet, von der Regiexung deren Errichtung vorgeschlagen worden. Die offizielle Erklärung: daß auf geschehene Umfrage (ob eine Oberkirchenbehörde errichtet rc. werden solle) 3000 Fl. nicht zusammengebracht worden sind, ist wahr und unbezweifelt; allein nicht, wie die ״ Landbötin " behauptet, weil die Masse der mosaischen Glaubensgenossen für die Gleichstellung (Emancipation) entweder völlig gleichgültig ist, oder nichts vornimmt, um sich derselben-fähig zu-machen, sondern weil man erstens den Beschluß, ob eine Kirchenbehörde errichtet werden soll, von einer General-Synode, wie schon gesagt, abhängig gedacht hatte, und weil andererseits, wo der Wunsch

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