Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang erster Band fünftes Heft
- Article
- Altes und Neues
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 283 (sequence 6)
- Language
- German
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der jetzigen Fortschritte in der Civilisation und , religiösen Ausklärung ״ leider ,-hie und dort noch fortspukt.,! . Zu Höchst, einem Flecken unweit Würzburg, ereig-, nete sich nämlich i!n Junius 1837 Folgendes: Ein kurze Zeit vorher geborner Christenknabe, welcher, wiedies zuweilen der Fall ist, so zur Welt kam, als ob an ihm die Beschneidung vorgenommen worden wäre,, wurde eines Tages von seinen Eltern, welche aufs Feld gingen,, in einem Zimmer allein zuriickgelqfsen. Während ihrer Entfernung vom Hause stellte sich, wahrscheinlich durch irgend eine Reibung entstanden, an den Geburtstheilen des erwähnten Knaben eine Blutung ein, und als seine Eltern ihn bei ihrer Zurückkunft in diesem Zustande fanden, liefen sie sogleich wüthend und schreiend in den Straßen des Orts umher und verkündeten ihren ׳christlichen Glaubensgenossen die schändliche That eines— Juden, daß nämlich der, jüdische Schächter' während ihrer Abwesenheit, ihren Sohn gewaltsamer Weise — beschnitten habe. Die fanatische Wuth des Pöbels kam dadurch, zum Ausbruche, man stürmte und demolirte die Wohnung des Schächters, welcher gerade abwesend war, und das Leben allerjüdischen Bewohner gcrieth — nach mittelalterlicher Conscquenz — in Gefahr. Doch bis thätige und Umsichtige Gerichtsbe- Hörde suchte dem Übel und dieser Gefahr bald Einhalt zu thun, und die Einsperrung des zurückgekehrten Schächters in einen Gefängnißthurm beruhigte nicht allein den aufgeregten Volkshaufen, sondern rettete auch zugleich diesem Unschuldigen das Leben. Aus der Untersuchung ergab sich, wie natürlich, bald, ,daß der Angeklagte Schächter, welcher um diese Zeit sogar von Höchst abwesend war, völlig Unschuldig sei. Um indeß künftig der Rache der streng bestraften Aufwiegler und Übelthäter nicht ausgesetzt zu sein, legte dieser Mann seine Stelle nieder und zog weiter. Die christliche Ortsgemeinde mußte übrigens den im Orte angerichtoten Schaden ersetzen.—'