Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang erster Band viertes Heft
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 239 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- spine
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2304627-2304643-2304644-10852145--08630-2312462- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
23,9 Malters es war, welche besonders im Elsaß und den Rheingegenden das Nehmen hoher Zinsen den Juden nicht nur erlaubte, sondern sie sogar von Rechtswegen darauf verwies? Die dasigen Juden mußten den geistlichen und weltlichen Fürsten ungeheure Summen als Schutzgelder zahlen, die sie wieder nicht anders, als durch Wucher und ähnlichen lucrativen Verkehr zu erschwingen im Stande waren! Dieses Verhältniß dauerte mehr oder minder noch bis zur französischen Revolution fort. — Plötzlich dieser Fessel entschlagen und zu allen nützlichen Gewerben zugelassen, konnten sie von letzterer Erlaubniß doch nur für ihre Nachkommen Gebrauch machen. Konnte man von der' erwachsenen Generation sofort eine Veränderung der gewohnten Geschäftsweise erwarten? Wer gab ihnen denn bei den wandelbaren politischen Verhältnissen Frankreichs die Garantie, daß die frühere Gesetzgebung nicht wieder hergestellt und sie wieder dem Drucke des Mittelalters preisgegeben würden? Sie hätten dann den neuen und alten Erwerbszweig eingebüßt! — Können unter solchen Umständen wohl Jahrzehnde etwas gelten, können sie gut machen, was Jahrhunderte oder wohl Jahrtausende verschuldet haben?! — Dennoch zeigte auch hier der bessere Sinn der Juden, der, wenn er nur von oben durch sittliche Anregung und Schonung des Ehrgefühls ' gehörig gewürdigt wird, den gemeinsten Wucherer in den besten Staatsbürger verwandelt. — Die bessere Einrichtung des Kultus und Schulwesens in Folge der Beschlüsse des im Jahre 1807 zusammenberufenen jü« dischen Sanhedrin, so wie die ehrende Anerkennung, welche in Kriegs- und Civilämtern sich auszeichnende Israeliten von Napoleon erhielten, hatte die schönen Folgen, daß auf den Bericht der Lokal- und Departements-Behörden bereits im Jahre 1818 die früheren Ausnahmsgesetze gegen die Juden im Elsaß aufgehoben werden konnten. Seitdem widmen sich auch die elsaßischen Juden, wie dies bei ihren