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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band erstes Heft · p. Seite 20

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Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band erstes Heft
Article
Mittheilungen aus Dresden, die Verhältnisse der Israeliten im Königreiche Sachsen betreffend
Date
1834-01-01
Page
Seite 20 (sequence 2)
Language
German
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IRI
…/2304627-2304643-2304644-10852126-2311882--08257-2312243
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20 gesetzt, von neuem fortfahren, auch Alles, die Verhältnisse der Israeliten im Königreich Sachsen betreffend, der Zeit und Reihenfolge nach, hintereinander und möglichst früh, hier zu liefern. ____ D. H. Aus einem Schreiben aus Dresden, vom 24. Mai 1835. —-״Was die Regierungs-Verordnung betrifft, so ist dieselbe nun partiell erschienen; vor der Hand ist, zufolge einer Verordnung vom 5. Januar dieses Jahres, endlich das zunftntäßige Ausdingen jüdischer Lehrlinge (welches das Rescript v. 25. Juli 1818, f. Sulamith 6. Jahrg. 8. Heft, bereits gestattet hatte, wogegen jedoch sämmtliche Innungen appellirt hatten, daß es nicht zur Ausführung kommen konnte) erlaubt worden; eine Werordnung vom 18. 'Fcbr. d. I. gestattet auch die Annahme jüdischer Gesellen, sofern es einheimische Israeliten sind. In der erstgedachten hohen Verordnung werden die Innungen dringend ermahnt , sich dieser Bestimmung zu unterwerfen, ״da" — wie die Worte der Vorrede lauten — ״es ״eine Maßregel sei, welchvon der Stimme aller Gebildeten ״gewünscht, von der Gerechtigkeit gegen Mitmen- ״schen gefordert, selbst von den Abgeordneten des Volks ״beantragt worden ist." Ist dies allerdings nur fürerst noch ein kleiner Schritt auf der weiten Bahn der Toleranz, so zeigt cs doch den humanen Sinn der höchsten Behörde, wie schon die Abfassung beweiset. War es doch dem Jahre 1835 Vorbehalten, daß man endlich auch — nach langem Ringen und Kämpfen— akten mäßig anerkennt, daß auch die Juden --Menschen sind!! Ziemlich gleichzeitig ist auch von Seiten des hohen Kultus-Ministem eine Verordnung (<L d. 16. Januar 1835) an die Ältesten der hiesigen Israelitischen Gemeinde gelangt, worin es heißt, daß nurgedachtes Ministerium, ,״um. die

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