Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Emancipation der Israeliten
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 411 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2304627-2304631-2304633-2311302--08187-2311807- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
41t 2 י) die Privatgeschäfte anbelangt und die geäußerte Befürchtung, daß durch die Sabbathsfeier Störung in die gewerblichen Verhältnisse eintreten könnte, so ist folgendes zu erwägen: - s) Während die Feier desjenigen Tages, an welchem der Sabbath seit dev mosaischen Gesetzgebung bis auf uiisere Feit unveränderlich gehalten wurde, von a l l e n Z fr a e l i t e v als FundamentalrPrinzip der mosaischen Religion betrachtet wird, und jede Verlegung dieser Feier auf einen andern Tag als ein Abfall von der väterlichen Religion gilt, so ist/s hingegen Thatsache, daß, rücksichtlich der Enthaltung von manchen Verrichtungen am Sabs Hache, eine gleichförmige Observanz bei den Israeliten nicht Statt findet. Da nun, nach den Grundsätzen der Israelitischen Religion, diejenigen, welche, dem Drange der Umstände folgend, eine minder strenge Ausübung beobachten, dadurch Keineswegs aufhören, in jeder Beziehung an dem Zubenthume, seinen religiös-moralischen Pflichten und Verheißung gen Theil zu nehmen und daher — hinsichtlich ihrer sonstigen religiösen Handlungsweise — dem Staats nichts desto weniger genügsame Garantie gewähren, so dürfte schon ohnehin ein, weiteres Einschreiten des Staats in die, nach individuellen Ansichten sich monur beim Militalc- oder beim bürgerlichen Wachedienste nach, ob irgend ein Israelit, selbst an Buß- und Festragen, sich seiner Dienst- oder Bürgerpflicht geweigert Hat." י ' D. H.