Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Das Israelitische Schulwesen und das von der Regierung kräftig unterstützte Israelitische Hospital zu Warschau
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 382 (sequence 7)
- Language
- German
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wollen. *) Nach den Israelitischen Gesetzen wird selbst der Todtenacker als eine Art Heiligthum und *) Beweise, welche Ehrfurcht die Israeliten den Tobten zu bezeigen schuldig sind, könnten wir in großer Anzahl ׳ ansühren. Hier nur einige. Die Kinder sind verMchtet, das Gebot: ״Du sollst deine» Water und Leine Mutter ehrennach der Erklärung der Weisen, in Mem möglichst eben so gegen ihre verstorbenen Eltern zu erfüllen, wie sie es während des Lebens der« selben schuldig waren. Nicht selten sieht man daher auch Israeliten und Israelitinnen selbst aus weit entfernten Gegenden zu den Gräbern ihrer Eltern reisen, um da ihre Liebe und Ehrfurcht gegen sie, auch im Tode den» selben zu bezeigen. Man sieht selbst diejenigen, welche sich über alle religiöse Gebräuche sonst hinwegsetzen, die im Innern des Volks festgegründete fromme Sitte mit Eifer beobachten, wie sie an den Sterbetagen ihrer Eltern deren Gräber besuchen, sich im Gotteshause zur Verrichtung gewisser Gebete einsinden, Almosen spenden, ein Licht zum Gcdächtniß an die Verstorbenen, während 24 Stunden brennen lassen u. s. w. Nach den Israelitischen Gesetzbüchern darf der Jsraelit auch von den Lobten nichts Böses reden, und sie nicht beschimpfen. Hat er eine solche Sünde begangen, so soll er, nach den Hauptvorschriften, besonders am Tage vor dem Verföhnungstage, mit 10 Personen die, Grabstätte des Beleidigten betreten und gegen dieselben — freilich mit gegen den Himmel gerichteten Augen — bereuend bekennen und sprechen: ״ich habe gegen Gott und gegen den hier ruhenden Tobten N. N. gesündigt/» wenn er anders von Gott Verzeihung seiner Sünden erwarten will, der auch nur dann erst die Sünden, welche man gegen seinen lebenden Nebrnmcnschen begs»