Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Neue Beerdigungs-Anordnung in der Israelitischen Gemeinde zu Berlin
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 344 (sequence 8)
- Language
- German
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ן ,-- ־ 344 dieses Zimmer gebracht, worauf der Wagen sogleich | abfährt. Die Fußgänger, welche bet der Beerdigung ff noch verweilen wollen, gehen zur kleinen Pforte Hins i ein. Die etwanigen Wagen im Gefolge fahren auf j den dazu bestimmten Vorplatz in Reihe auf. Auf : den Bcgräbnißplatz selbst darf durchaus kein Wagen fahren. f §. 14. Auch auf dem Begräbnißplatze hat jeder Vorsteher darauf zu achten, daß alles Unanständige, besonders ein überlautes Schreien, vermieden werde. Berlin, den 27. August 1826. Die Ältesten der Judenschaft. Nachricht. Das Eingangs gedachte Beerdigungs-Reglement, enthaltend die religiösen Vorschriften und Gebräuche, liegt bei dem zeitigen Rabinats -Verwalter Herrn Rabiner-Assessor Otting er, wie auch auf dem Gemeinde-Beerdigungs-Platze aus.