Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Neue Beerdigungs-Anordnung in der Israelitischen Gemeinde zu Berlin
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 338 (sequence 2)
- Language
- German
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338 --- ' Reglement für die Leichenbegängnisse der jüdischen Gemeinde zu Berlins Zn Folge obrigkeitlichen Befehls soll der biSs herige, in der Oranienburger Straße allhier belegene Begräbnißplatz der hiesigen jüdischen Gemeinde ges schlossen, und oäs zu diesem Behufs acquirirte Grunds stück vor dem Schönhauser Thor als Gemeinde-Bes gräbnißplatz gebraucht werden. Von dem Tage an, wo der alte Begräbnißplatz wird geschlossen sein, soll jedoch einem jeden unbenommen bleiben, die daselbst befindlichen Grabstätten zu besuchen. Die religiösen Vorschriften bei der Beerdigung der Todten sind wie bisher, nach einem von dem zeitigen Rabinatsverwalter Herrn Rabincrassessor Ötr tjnger entworfenen Reglement, zu beachten. Es ist daher hier nur fcstzusetzen, wie es mit dem Leis chenbegängnisse bis zum Degräbnißplatze zu halten sein wird. tz. 1. Zur Aufrechthaltung.der fcstzusetzenden Ordnung werden fünf Vorsteher und ein Kassirer von den Ältesten der Gemeinde aus der Mitte der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt. Diese Vorsteher und der Kassirer übernehmen ihr Amt unentgeldlich. durchaus aber nicht von Holz sein. Dagegen steht es einem jeden Besitzer frei, die Vorderseite nach Belieben anlegen zu lassen. Die Verzierungen dürfen jedoch keinen-hinsichtlich der religiösen Vorschriften unzWM gen und der Würde des Orts unangemessenen Gegenstand enthalten." ׳