Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Beiträge, die Emancipations-Bill für die Israeliten in England und die Bewilligung des Gehaltes der französischen Israelitischen Geistlichkeit aus den Staatskassen, betreffend
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 271 (sequence 11)
- Language
- German
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Lehre des großen Sanhedrin , so wie mit dem! Einsegnen der Ehe, beschäftigen sollten. Eine neue! Organisation der Synagogen wurde durch ein Kair! ferl. Dekret vom 17. März 1808 bestätigt und die! Ernennung der Geistlichen der jüdischen Konsistorien! und der Rabbiner der Genehmigung der Regierung! unterworfen. ׳ Seitdem ist der Israelitische Kultus nach dem Vorbilde dev christlichen organisirt und un-; terscheidet sich von ihnen fast nur dadurch, daß seine > Diene/ kein Gehalt vom Staate beziehen. Es Han-! delt sich also nicht nur um G l e i ch st e l l u n g, d e n n j di efe ist sch on vor h a n d e n, sondern um die j Befestigung derselben durch Aussetzung einer Summe,! welche die Ausgaben des Staats nur unbedeutend j vermehren wird. Die Rabbiner, deren Existenz dann \ unabhängig ist, werden deshalb neuen Grund haben, | unter ihren Glaubensgenossen die Verbreitung der 1 Aufklärung der wahrhaft gesellschaftlichen Principien Izu beschleunigen. Der Ihnen vorliegende Gesetzen(- Wurf ertheilt den Geistlichen des Israelitischen Kultus Anspruch auf Gehalt. Der Ausdruck: ״Geist- ן lichen^ ist nicht genau , und wir bezweifeln, daß die z Juden selbst ihren Rabbinen einen wahrhaft Priester- . lichen Charakter beilegen, sie sind vielmehr öffentliche Religionslehrer, und seit dem angegebenen Zeitpunkt lehren sie die Gesittung ,. die Achtung vor dem Gesetze, die Liebe zum Vaterlande, die Ausübung mildthätiger Werft und die Liebe zu ihren Mitbrüdern. Sie werden, m. H., keinen Anstand nehmen , so nützliche Lehren durch Aussetzung eines Gehalts für