Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Gutachten des Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenachischen Landrabbiners, Herrn Dr. Heß, über die Schrift: Israelitische Glaubens- und Pflichtenlehre für Schule und Haus von Dr. S. Herxheimer
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 245 (sequence 2)
- Language
- German
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245 ein Gutachten ab. Da nun Ihre Zeitschrift die Be, förderung ächte« Humanität zum Zwecke hat, so ist es Ihnen wohl nicht unangenehm, wenn Sie übe« eine Schrift, in welcher ein solcher Geist weht, etwas Gutes in die Sulamith aufnehmen können. Ich übermache Ihnen daher'eine Abschrift meines Gut, achtens mit der Bitte, sie ja recht bald einzurücken, Ich lege auch eine Traurede bei, der Sie — wenn sie Ihren Beifall hat — eine baldige Aufnahme ebenfalls nicht versagen wollen« Über die Israelitin schen Kultus« und Schul «Angelegenheiten ist bis jetzt noch nichts Entscheidendes gekommen! Leben Sie wohl und genehmigen Sie die Versicherung! wahrer Hochachtung, mit welcher ich beharre,! ־ Ihr ergebenster SK Lengsfeld, vr. M. Heß,! am 25; März 1831- Großherz. Sachs« Landrabb!!!er> j 2. Aber die von dem Herrn Kreisrabbine«! Dr. Herxheimer zu Eschwege verfaßte j Schrift: ״Israelitische Glaubens, ünv! Sittenlehre für Schule und Haus," hat j dis Unterzeichnete Behörde die Ehre, - sich dahin auszüsprechenr ״Rach den eigenen.Worten des geschätzten Herrn j Verfassers soll diese Schrift die Jugend (und auch j die noch Ununterrichteten Erwachsenen) mit dem! Wesen der väterlichen Religion Mit Licht und j Wärme, so faßlich und so kurz, jedoch so voll, j VII- Jahrg. 2. Band. 18 j