Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Aktenstücke, die Israeliten in den Preußischen Rheinprovinzen betreffend
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 36 (sequence 5)
- Language
- German
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daß alle gegenwärtig׳ in den verschiedenen Gebietsi Heilen der oben genannten Provinzen domicilirten Juden zur Tilgung her vorhandenen Judenschaftss Schulden nach Maaßgabe ihrer Beitrags-Pflicht zu den Staatslasten beitragen sollen; so vermag ׳ ich Ihrer hierunter geäußerten Ansicht nicht beizutreten. Denn dieser. Grundsatz ist nicht allein der ausdrücklichen Bestimmung des Dekrets vom 20. November 1809 im Art'. 5, nach welcher die Beiträge zu dem angegebenen Behuf auf alle Juden, welche dis ehemaligen Gemeinden (Corporationen) in dem ehemaligen Chürfürstenthum Köln ausgemacht haben, verkheilt werden sollen, entgegen, sondern er würde auch überhaupt nicht gerechtfertigt' werden können. Die Jüdischen Corporations - Schulden, von deren Abs tragung cs sich handelt, sind ursprünglich zu dem Endzweck negvciirt worden, um die Abgaben zu bes richtigen, welche der Landes Herrschaft zu jener Zeit Seitens der Corporationen für den Schutz (das Ges leit) entweder in bestimmten Epochen, oder bei Res gierungss Veränderungen gezahlt werden mußten. Die Corporationen haben die schuldigen Capitas. lien unter solidarischer Verpflichtung ihrer Mitglieder aufgeliehen. .! Mit welchem Schein von Recht oder Billigkeit wollte man demnach solchen Juden , welche in einer später» Zeit, wo die Corporations - Verbände der Judenschaften durch die Regierung. bereits aufgelöst waren, und jüdische Schutzs, oder Geleits s Abgaben