Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Nachrichten und Verfügungen, die Israeliten im Königreiche Baiern betreffend
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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4 fei? ju deren Kontrolle ein in der hebräischen Sprache und Literatur kundiger Professor bcigezogen wird. Ferner haben Se. Königl. Majestät am 28stm Mai dieses Jahres dis Verbindung der Prüfung der Rabbinats» Aspiranten mit jener Prüfung der Lehrer an der Talmudschule? wegen Verwandtschaft der Bexufswahl allergnädigst genehmigt. ״ Unter den allgemeinen Wissenschaften werden dir deutsche? lateinische? griechische und hebräische Sprache, die Geschichte, Erdbeschreibung? Physik und Mathematik? die Philosophie, Moral und Gesetzkunde, so weit sie für das Lehramt erforderlich ist, die Literatur, Hermeneutik und Kritik, Rhetorik, Pädagogik und Didaktik verstanden. Diejenigen Israeliten, welche diese für jeden künftigen Rabbiner oder Lehrer an der Talmudfchule unerläßliche Prüfung bestehen wollen, haben sich dazu spätestens bis zum 15ten künftigen Monats Juli unter Vorlegung ihrer Studienzeugnisse anzumelden, und in der Entschließung über ihre Zulassung die bestimmte Angabe des Tages, wann sie dahier vor der Prüfungs- Kommission zu erscheinen haben, zu gewärtigen. Ansbach, den 15. Juni 1827. Königl. Negierung des Rezatkreises, Kammer des Innern. In Abwesenheit des Königl. Regierungs- Präsidenten, v. Bever, Direktor.