Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zwei Berichte über den Verein zur Beförderung von Handwerkern unter den Juden
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 382 (sequence 22)
- Language
- German
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382 sie sogar als Vorwand hören:׳müssenunter dem sonst nicht ungebildete Juden von -der Lheilnahme an unsern Verein sich losgesagt haben. Mit Recht also glaubt er, die Frage aufstellen zu muffen: Was dürfen wir von den Staaten erwarten? Bei der Beantwortung dieser Frage würde es den Berichterstatter natürlich zu weit führen, wollte er sich-auf eine Untersuchung einlassen, ob der Jude überhaupt von den Staaten Etwas zu fordern berechtigt sei, oder ob die ihm eingeräumten Rechte aus Mitleid oder aus anderen staatsrechtlichen Gründen bewilligt sind. Er betrachtet nur den zeitigen Standpunkt und das einmal Statt findende Verhältniß der Juden zum Staate; und dies Verhältniß eben beantwortet zum Theil schon selbst die aufgeworfene Frage. Der Staat, und ich denke dabei natürlich >§n den, in dem wir zu leben das Glück haben, hat uns den Genuß bürgerlicher Rechte eingeräumt. Ist dies auch nur mit Beschränkung geschehen, so genießen wir doch den großem Lheil der mit ihnen verbundenen Vortheile. Wir sind durch sie theilhaftig des Schutzes der Gesetze, des Genusses bürgerlicher Ruhe und Sicherheit, theilhastig der Freiheit des Handels und der Gewerbe, theilhastig des Lichtes der Wissenschaft und Künste, theilhastig des Gefühls, einem Vaterlande anzugehören, das, wenn Gefahr ihm droht, auch wir mit unserm Blute vertheidigen dürfen, theilhaftig endlich des großen Glückes, unter dem Auge eines Monarchen zu leben , an dessen Gerechtigkeit alle Versuche, unsere Menschenrechte wiederum mit Füßen treten zu wollen, scheitern werden.