Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Aufnahme Israelitischer Waisen in dem Großherzogl. Weimarischen Waisen-Institut
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 231 (sequence 8)
- Language
- German
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231 christlichen Meister erlernenso genießen sie die Unterfiützung wahrend der Lehrzeit, die christliche Waisen erhalten, außerdem aber hört die Sorge des Instituts für sie mit der Entlassung aus der Verpflegungs - An-- stalt auf." Das Ober - Consistorium forderte von dem Herrn General-Superintendenten, Vr. Röhr, als Ephorus fammtlicher Schulanstalten, ein Gutachten über diesen Gegenstand, und solches lautete wie folgt; ״Das wir unter'm 10. Mai 1825 gnädigst anbefohlene Gutachten, den Religions - Unterricht jüdischer Waisen- Instituts - Zöglinge betreffend, habe' ich die Ehre dahin abzugeben: Daß zwar der vom Herrn O. C. R. vr. Günther gcthane Vorschlag, dergleichen Zöglinge da, wo sie von jüdischen Lehrern keinen Unterricht in der Mosaischen Religion erhalten können, von christlichen Schullehrern wenigstens in den zehn Geboten und im' 1. Artikel unterrichten zu lassen, an s 1' ch selbst betrachLet für ganz unverfänglich angesehen werden könne, da keinerlei Art von Proftlytenmachcrei im Character unserer evangelischen Kirche liegt und also auch hierbei vernünftigerweise nicht vorausgesetzt werden kann; daß sich aber dieser Vorschlag auf keinen Fall da realisiren lasse, wo sich d a s Gew i sse n jüd i sch er Eltern oder Pflegeeltcrn dadurch beschwert fin- - e t und nur im Entferntesten den Verdacht nährt, als könnte durch solchen Unterricht der jüdische Waisenhaus- Zögling nach und nach seiner väterlichen Religion abwendig gemacht werden. Am wenigsten könnte berglei-