Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Bestimmung der öffentlichen Schule
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 152 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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’״״־״׳' י *5* läßt, womit dann über alle eigentliche Wissenschaften, (mit Ausnahme der Arithmetik,) und über alle Künste das Berbannungsurtheil ausgesprochen wäre. Bei dem Unterrichte in der kleinern Zahl der nothwendigen Gegenstände würde der Lehrer nicht sowohl nach der Geistesbildenden Methode verfahren, die, nicht zufrieden mit der Einübung praktischer Fertigkeit, alles aus des Lehrlings Seele zu entwickeln und zum Mittel formeller Bildung zu machen trachtet, als vielmehr durch die vielfaltigste Uebung die größte mechanische Fertigkeit aufs Schleunigste zu erzielen suchen, und unbekümmert, ob der Schüler auch sich Rechenschaft von dem, was er thut, zu geben im Stande sei, sich damit begnügen, daß er der ihm gegebenen Borschrift gemäß verfahre. Für den Lehrer wäre eine solche Abrichtung zu baldiger Brauchbarkeit gar leicht und bequem, und es ließe sich wohl, vermittelst der Anwendung verschiedener Kunstgriffe und Hülfsmittel, dahin bringen, daß das Knäblein schon im zwölften Jahre die Verrichtungen eines Handlungslehrlings mit Leichtigkeit versehen, und aus der Schule .entlassen werden könnte. Es mag wohl Eltern geben, denen eine solche schnell abrichtende Anstalt als das Ideal einer Schule erscheint. Das sind jene Ungeduldigen, denen die allmählig entwickelnde Natur gar zu träge einherzuschleichen scheint; die überall, wo ihnen kein Fortschreiten in die Augen fällt, Stillstand zu sehen glauben;, die die Frucht vor der Blüthe pflücken , und der Natur vorauseilend, den Knaben zum Jüngling, den Jüngling, zum Manne künstlich herbeizeitigen möchten. Diese Jünger und Anbeter des Nutzens , und der