Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Gesetzgebung
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 101 (sequence 2)
- Language
- German
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t. die Aufsicht auf die Beobachtung aller die Zsraeliten betreffenden gesetzlichen Anordnungen, welche die Einführungen derselben in das bürgerliche Leben, deren Gewerbthatigkeit, und die Abstellung aller, mit denPflichten der Staatsbürger in deren vollem Umfange nicht verträglichen, oder eine Sonderung von den übrigen Staatsbewohnern bewirkenden Gebräuche zum Zwecke haben, 2. den Vorschlag zur Bestellung der Rabbinen und deren Gehülfen (s. tz. 9 und §. 11), Z. die Bestellung oder Bestätigung, so wie in den geeigneten Fällen die Entlassung der Gemeinde - Aeltesten, der Kreis - Vorsteher (s. tz. 4 und tz. 24) und des besonderen Personals für die milden Anstalten, 4. die Aussicht auf gehörige Führung der Synazogen - Bücher über Geburten, Trauungen und Sterbefälle (s. tz. 18), 5. die Mitaufsicht auf den jüdischen Zugend - Unterricht (vrrgl. tztz. 12 — 14, u. tz. 55), 6. die Leitung und Aufsicht des jüdischen Armen- Wesens in allen seinen Theilen (s. tz. 22), 7. die Leitung der gemeinheitlichen Geldangelegen- Hellen der Israeliten in der Provinz (s. Z. 38 fg-), z. die Begutachtung der Gesuche ausländischer Istraeliten männlichen Geschlechts um Aufnahme zu Unterthanen, so wie der inländischen um die Entlassung aus dem Unterthansverbande oder um die Crlaubniß zum Ueberzuge aus einem Orte des Landes in den anderen, und y. die Erstattung der von den Regierungen über