Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Beiträge, die Verbesserung des Israelitischen Schul- und Unterrichtswesens in den Königl. Preuß. Staaten betreffend
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 378 (sequence 7)
- Language
- German
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378 Nach Maßgabe der Zheilnahme, mit welcher edeldenkende Familien meinen Wünschen begegnenwerde ich das angefangene Werk zw vollenden im Stande sein, und den Forderungen entsprechen können, die die'Wichtigkeit des Gegenstandes bedingt- : l.i Die Freundlichkeit Gottes werde uns beschieden, daß unserer Hände Wer? gelinge! - Berlin, am 2ZstenJanuar i82g,^(den 6ten Loh'bat 5585.) . Der Vice - Ober - Land - Rabbiner Metzer Simon Weyl/ Koblenz. Der Königs. Preuß. Herr Staats - Minister und Ober-Präsident v. Ingersleben hat Folgrndes bekannt machen lassen. ״Cs ist nochwendig gefunden worden, über die Einrichtung de^ jüdischen Schulwesens in den Nheinprovinzen Folgendes festzusetzen: §. 1. Alle Eltern׳ und Pfleger Zsraelit. Kinder sind gehalten, denselben beim Eintritt des durch bestehende Verordnungen festgesetzten schulpflichtigen Alters einen ordeutlichen und zweckmäßigen Elementar- Unterricht ertheilen zu lassen, und diesen so lange fortzusetzsn, bis entweder die Aufnahme in eine höhere Schule Statt finden kann, oder wenigstens die allgemeine Bildung so weit gefördert ist, alses überhaupt die Zulassung zu irgend einem bürgerlichen Gewerbe, oder zur unmittelbaren Vorbereitung für dasselbe erfordert. Dieser Grad der Reife ^ist durch ein Zeugniß der Orts- Schulbehörde nachzu-