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Sulamith · 1820-01-01 · Heft 2 · p. Seite 365

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
6 (1820-1824)
Issue
Heft 2
Article
Großherzogl. Sachsen-Weimarisches Rescript, die neue Israelitische Kultus-Einrichtung betreffend
Date
1820-01-01
Page
Seite 365 (sequence 3)
Language
German
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IRI
…/2304627-2304634-2304636-2309933--06977-2310427
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365 —י-- sentlichew des Israelitischen Gottesdienstes, zum Wescntlichen des orthodoxen Glaubens eines Juden gehöre oder nicht, kann nur auf dem Grunde der gründlichen Gutachten unbefangener und hinreichend gebildeter, Asraelitischcr Gottesgelehrken neuerer Zeit beurtheilt werden. Es wird daher Unsere Landesdirektion von dem Land- Rabbiner nicht nur selbst ein solches Gutachten erfordern, sondern auch ihm aufgeben, solche Gutachten von anderen bekannten und als gebildet geachteten, jüdischen Gottesgelehrten, die entweder noch leben, oder welche neuerer Zeit schriftstellerisch diese Gegenstände und Fragen auf der Basis der Grundsätze der jüdischen Religion beurtheilt haben, beizubringen und jedenfalls genau diejenigen Gebete nachweisend und vorzeichnend anzugeben, welche ausnahmsweise noch hebräisch könnten zu verrichten gestattet werden; weil solche, ohne dem Wesentlichen des religiösen Symbols des Judaismus, wie solches auch in der begründeten Ansicht der gebildeten jüdischen Gottesgelehrten, objectiv betrachtet, als System einer positiven, religiösen Glaubenslehre dermalen noch gegeben ist, Abbruch zu thun, nicht schon füglich dürften in deutscher Sprache verrichtet werden können."

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