Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Übersetzung
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 310 (sequence 5)
- Language
- German
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/ Sie laufen, und ermüden nicht, Sie wandeln, und ermatten nicht! — Dr. K. W. Justi. IV. G es e tz g e b u n g. (Beschluß *). Großherzogthum Sachsen Weimar-Eisenach. §. 22. Silier und jeder Handel ist, als für sich bestehendes und als Nebengewcrbe, demjenigen unerlaubt, welcher darauf verzichtet und durch diesen Verzicht die.Erlaubmß zu seiner Verheirathung erlangt hat (tz. 13). Außer dem gelten in Ansehung des Handels für i nländische Juden folgende Bestimmungen: 1) der Handel im Großen, so wie die Haltung eines offe-- nen Ladens ist nur von den allgemeinen, auch für Christen geltenden Bedingungen und davon abhängig, daß der Jude, welcher sich als Kaufmann etabliren will, im Stande sein muß, auch in deutscher Sprache ein Handelsbuch ordnungsmäßig zu führen; 2) anlangend den Handel auf Jahrmärkten, verbleibt es lediglich bei den Einrichtungen, Statuten und Pri- *) M. f. daß rote Heft der Sulamith 6ten Iahrganges, Seite 248. D. H.