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Sulamith · 1820-01-01 · Heft 2 · p. Seite 254

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
6 (1820-1824)
Issue
Heft 2
Article
Gesetzgebung
Date
1820-01-01
Page
Seite 254 (sequence 9)
Language
German
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-־ 54- Zeit verlaufen. Ihr Reichthum habe die Raublust gelockt, und der Wahn, das Blut des'Hcilandes über sie zu bringen, und an ihnen zu rächen, das menschliche Gefühl betäubt. Und wenn in neuern Zeiten auch die schändlichsten Mißhandlungen nachgelassen hätten, so hätten doch Spott und Hohn, Neckerei und Verachtung niemals gefehlt. Zn der Ehat, wer dieses Alles überdenke, der werde sich nicht wundern, daß der Jude dem Christen feinöselig (?) gegenüber stehe u. s. w. Geld und Gewinn müsse ihm alles sein, weil man nichts an ihm beachte, als Geld und Gewinn. Die Koptischen Christen in Aegypten, die Armen!'» schen Christen, selbst die Griechen möchten beweisen, daß die Religion nicht schütze, und daß gleiche Ursachen gleiche Wirkungen hätten. Dagegen könne auch der Jude in andern Landern, in England, in Amerika, in Frankreich zeigen, wie weit er und wie schnell er gebessert werden möge. In ganz Frankreich genössen sie volle Freiheit des Bürgerrechts, nur hinsichtlich der Israeliten im Elsaß habe man sich zu Rückschritten aus dem Grunde genöthigt gesehen, weil sie den deutschen Israeliten näher wohnten und ihnen ähnlicher wären *). *) Ohne diesen unrichtigen Grund des achtungswürdigen Redners hier ausführlich widerlegen zu wollen, bemerken wir bloß Folgendes: Seit dem Jahre 1789 genießen, wie bekannt, die Israeliten in Frankreich der bürgerlichen Rechte. Währeich der Revolution bekümmerte man sich indessen dort um ihre innern Verhältnisse und um die Vecbesserung ihres Schul- und Kirchenwesens ganz und gar nicht, welches unstreitig höchst nöthig gewesen wäre,

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