Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Merkwürdige Mittheilungen, eine Israelitische Kolonie in Rußland betreffend
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 227 (sequence 3)
- Language
- German
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- 227 ren, welches aus 6 Mitgliedern und einem Direktor bestehet. Dazugehört noch ein Hauptaufseher und Wersoyger, welches Amt jetzt General Jnsow bekleidet. Me Angelegenheiten , die diese Kolonisten angehen, es sei in gerichtlicher oder politischer, physischer oder moralischer Hin- ,sichtgehören also zum Ressort dieses ״Glawne Kantors," welches das Recht hat zu entscheiden , zu richten , zu bewilligen, oder zu bestrafen. Sogar wenn einer dieser Kolonisten eine Forderung an irgend Jemand in einem andern Orte, oder eine Klage gegen denselben zu führen hat, und umgekehrt, wenn ein anderer Russischer Bürger gegen einen Kolonisten eine Beschwerde hat, müssen alle gerichtlichen Verhandlungen durch gedachtes ״ Glawne Kantors" gehen. — Jedes Dorf hat einen aus/seiner Mitte erwählten Schulzen. (Wir haben einen jüdischen Schulzen , Namens Jtzig, im Dorfe Jefe Nähr gesehen, der seinem Amte sehr gut vorsteht.) Dieser Schulze ist berechtigt den Müßigang, oder kleine Vergehungen selbst zu bestrafen, mit zwei- oder dreitägiger Einspcrrung, in den Klotz zusetzen u. d. m. Dieser Schulze g'iebt auch seinen Untergebenen Pässe auf eine kurze Zeit, wenn zu Hause keine Arbeitszeit ist und diese Pässe werden durch ganz Rußland respektirt. Der Schulze unterschreibt, drückt das Amtssiegel, das ׳er aus. dem ״Glawne Kantors" bekommt , aus, und führt über die ausgestellten Pässe ein Journal. Es verstehet sich von selbst, daß er hierzu ei-- nen Schreiber hält, wenn er selbst nicht Russisch schreiben kann. Immer 5 oder 6 Dörfer haben einen Kommiffair. (Dieses Amt hatte Anfangs Herr Nahum Funkelstein unterHem Namen: ״Oberschulze aller jüdischen Dörfer,"