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Sulamith · 1820-01-01 · Heft 2 · p. Seite 200

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
6 (1820-1824)
Issue
Heft 2
Article
Gesetzgebung
Date
1820-01-01
Page
Seite 200 (sequence 4)
Language
German
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dcls, welcher ohne Harte gegen die berechtigten Familien und ohne die bedenklichsten Folgen in polizeilicher Hinsicht nicht auf einmal unterdrückt werden kann, bemerkt, daß die Zahl der im vorigen Etaatsjahr noch ausgestellten 2605 Hausier - Handelspatente nicht übermäßig groß sei-׳ und daß es bei leidenschaftloser Betrachtung zur Beruhigung dienen könne, daß Vieser Handel nach Len übereinstimmenden Zeugnissen der Kreisregierungen im Allgemeinen schon bedeutend abgenommen hat; daß solcher seit dem Jahre igtf namentlich in den zwei -— mit den meisten Israeliten bevölkerten Kreisen — nämlich im Rezatkreise, um den 4ten Eheil, und im Untermainkreise, ungeachtet sich die Zahl jener Patente daselbst allein noch auf 1171 belauft, um zwei Drittheile vermindert worden ist - daß ferner in Rücksicht auf die früher zugelassene Stellvertretung, bei dem Hausierhandel bereits Beschränkungen bestehen, und daß nicht minder auch die Aufhebung der sogenannten Waaren - Riederlagen der hausierenden Israeliten , überall wo nicht ganz besondere, aus der vieljährigen Uebung , und aus dem hohen Alter der armen Betheiligtcn entnommene Rücksichten eine Ausnahme unabweisbar nothwendig machten, bereits verfügt ist. Ueberhaupt wird das Skaatsministerium des Innern, wie bisher , auch fernerhin allenthalben mit Strenge über den genauen Vollzug der im Betreff der Israeliten bestehenden Gesetze , so weit diese in dessen Ressort einschlagen, zu Machen sich angelegen sein lassen, und alle eigenmächtigen Ueberschreitungen der« selben , von Seite der Israeliten in den zu seiner Kenntruß gelangenden Fällen mit der nämlichen Festigkeit ah-

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