Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Gesetzgebung
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 197 (sequence 1)
- Language
- German
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IX. G e se tz g e b u n g. München. Äa die im zten Hefte des 6ten Jahrganges der Sulamith mitgetheilte Nachricht, die Verhältnisse der Israeliten in Baiem betreffend, nicht vollständig ist: so, theilen wir nunmehr die deshalbige, unterm izten Mai ig‘22 erfolgte Erklärung des KöniglEaierischen Staats- Ministeriums des Innern an das Präsidium der Kammer der Abgeordneten, hier nachträglich vollständig mit/ damit zugleich diese merkwürdige Eröffnung in diesem Journale, dem Archive der Israeliten, aufbewahrt bleir ben möge.;׳ ״Zn Antwort auf das gef. Schreiben vom Zten März l. Z. hat man dem Präsidium der Kammer der Abgeordneten, in Beziehung auf die Verhältnisse der Israelitischen Glaubensgenoffen ' im Königreich Ba!ern> Nachstehendes zu eröffnen die Ehre. In dem Abschiede für die Stände - Versammlung v. 22. Juli. iKiy, ist rücksichtlich des so eben bezeichneten Gegenstandes eine dreifache Zusicherung, gegeben worden, nämlich; st. DaßSe: Königs. Majestät nach vorläufiger Revision der, über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen bestehenden Verordnungen einen umfassenden? Gesetzentwurfhierüber an die gegenwärtige Ständeversammlung gelangen lassen; u.. Daß die Kreisregierungen und andere, einschlägige