Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 323 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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. 323 -- ״Auch der Verfasser geht in seinen Betrachtungen von einem Standpunkte aus, den ich nicht gewählt hätte. auf anderweitig in einem ähnlichen Staate auf eine so unerwartete Art zur Sprache gebracht worden. Der Name Fi r a ro verdient in jedem Falle, der Erfolg sei welcher er wolle, .in den Annalen der Israelitischen Geschichte ruhmvoll Md von jedem Israeliten und Menschenfreunde seegnesid erwähnt zu werden! ״Art.^ 1. Vom Tage der Publication an werden alle Rechte, Befugnisse, Freiheiten und Privilegien er-- neuert, bestätigt und hergestettt, welche die ersten Körüge den Israeliten zugestanden und die in den Art. 65 und 66 der Verordnung Lex. 2 , No. 7 erwähnt ste-, hen. Art. 2. Auch 'werden alle jene erneuert und wieder in Kraft gesetzt , welche ihnen unser Herr und Kömg I 0 h a n n l. durch Bestätigung des früheren am 17. Juli 1392 eingeräumt, so wie alle, mit welchen er sie 1422 beehrt hat. Art. 3 In Folge dessen-könpen die Abkömmlinge der ausgestoßenen Familien nach Portugal ohne die mindeste Furcht und in voller Sicherheit zurückkehren, um daselbst gleicher Achtung wie andere Israeliten zu genießen, tpelche, aus welchem Theil der Erde es sei , sich in diesem Königreiche würden nieverlassen wollen." * * * Zugleich Lheilen wir hier folgenden Briefwechsel mit, aus welchem hervorgeht, daß den Israeliten nunmehr der Aufenthalt in Spanien keinesweaes untersagt sei. Erst noch kurz vor der letztern Veränderung -der Dinge Ln diesem Lande, erließ bekanntlich Se. Majestät der König von Spanien den Befehl: daß durchaus kein spanischer Gesandter einem Israeliten unter irgend einem Vorwände einen Paß nach Spanien bestimmt, ertheilen dürfe, wenn dem Israeliten nicht eine besondere deshalbige Erlaubniß Sr. Majestät und der heilgen Inquisition ertheilt worden sei. — Madrid. — ״Durch den h. 12 der spanischen Verfafsungsurklmde wird nicht bloß die römisch-katholische Religion 23 *