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Sulamith · 1820-01-01 · Heft 1 · p. Seite 321

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
6 (1820-1824)
Issue
Heft 1
Article
Literatur [Rezension]
Date
1820-01-01
Page
Seite 321 (sequence 3)
Language
German
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Z2t zum Gegenstände der Untersuchung macht; denn sie sind der Boden des Verstandes, und wenn dieser wankt, wankt auch alles Uebrige. Aber die Menschen sind unbedacht; sie wollen das Sehen sehen und reißen das - Auge aus seiner Höhle, es bequem in die Hand zu neh-- men. So lange die Juden ein Gegenstand des Hasses, des Abscheues, der Verfolgung waren., und wo sie es noch sind, da mochten oder mögen die Besserdenkenden für jene Unglücklichen handeln, aber für sie zu sprech e n wäre Thorheit; denn die Leidenschaft hat keine Negel und kann daher nicht irren, und die Empfindung verrechnet sich nicht, weil sie gar nicht rechnet. Wo man aber über die Juden ruhig und wissenschaftlich spricht, ־׳ da ist es Zeit dem Jrrthum zu begegnen. Ich will es offen bekennen, daß, den Zorn abgesehen, den jede Ungerechtigkeit in meiner Brust erregt, sie mag treffen wen sie wolle, alles das, was ich je gegen, oder auch nur über die Juden gelesen habe, mich immer lachen gemacht hat. Die Herren überlegten, ob die Juden in das Staatsbürgerverhaltniß paßten, und die Wohlwollenden meinten, sie waren tauglich dazu oder könnten es gemacht werden. Aber die Hauptsache vergessend,- haben sie sich eine unnöthige Mühe gegeben. Das Staatsbürgerrecht braucht nicht erst erworben zu werden, man wird damit geboren, man ist schon Bürger in der Wiege. /Wenn Keiner, der räumlich im Staate geboren wird, das Recht hat an der bürgerlichen Gesellschaft nicht Th ei! zu nehmen, wie kann diese das Recht haben, einen in ihr Gebornen auszuschließen, als nur im Falle eines Vcrbrechens, zur Strafe? Soll das Bürgerrecht ein Lohn VI.Lahra. 1, Band» 23

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