Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Handbillet Sr. Majestät des Kaisers von Österreich an alle Länderstellen der österreichischen Staaten [Nachricht]
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 129 (sequence 2)
- Language
- German
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'129 stimmüng zü bringen , geeignet sind', endlich IN der allmähligen Beseitigung der Jsolirung und Absonderung der Juden in ihrem Verhältnisse zum Staatsverbande. Allein die Einwirkung dieser Nittel läßt verschiedene Stufen der Einwirkung zu, und macht sie bei dem schon oben bemerkten Verhältnisse der Juden in Meinem Staate sogar nothwendig. Die Hofkanzlei hat daher die Landerstellen , die es betrifft, M Gemäßheit dieser Meiner WillensmeinUng aufzüfordern, die bestehenden׳ Jüdengesetze aus dem oben Lezeichneten Gesichtspunkte einer strengen Würdigung zu unterziehen und Vorschläge zu den allenfalls erfordertichen Verbesserungen vorzulegen. Ueber die einlangende' Berichte, der Länderstellen ist sodann mit dem Finanzmimster. zur - Behebung?der- Gebrechen , die;sowohl in Grundsätzen, als in der Vollziehung der Judensteuer Statt finden, das Einvernehmen zu pflegen und Mir der Vortrag zu erstatten. . Gleich jetzt finde ich zu bestimmen: 1) Daß nach einer festzusetzenden angemessenen Zeit kn Meinen Staaten kein Rabbiner mehr angestellt werde, der nicht in einer vorläusigen Prüfung vollkommen zureichende Beweise einer gründlichen Kenntniß der /philosophischen Wissenschaften, und der. jüdischen Neligionslehre abgelegt hat. . 2) Daß ׳für ׳den angemessenen und gesicherten, übrigens aber von der Judenschaft zu bestehenden Unterhalt der׳ mit den vorgeschriebenen Kenntnissen ausgerüsteden Rabbiner gesorgt werde..