Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 33 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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i ׳ 1 - 33 H | ein Polizcivergehen hatte" (!). Die stets für die Sicherheit und Wohlfahrt der Unterthanen thätige und humane 4 Preußische Regierung hat daher sofort die Konfiskation dieser abscheulichen Schrift verordnet, wie folgendes Schreiben des Königl. Landraths Herrn S treik er in Halle näher zeigt : ' ״Unter Mitteilung der von Ew. Wohlgeboren unterm 8d. M. an das Königl. Ober-Präsidium der Provinz, in Beziehung auf die unter dem Titel: ,,Judenspiegel" erschienene Schrift, eingereichten Beschwerden, bin ich von gedachter Behörde mit der Eröffnung daß die besagte Schrift den ermittelten Umständen nach, zu den jf verbotenen zu zählen sei, heute angewiesen Worhen, deren Unterdrückung nach Maßgabe der Censur-Verordnung vom 1Z. October o. zu verfügen. Dem gemäß habe ich die Konfiskation derselben bei den hiesigen Sortiments- Buchhandlungen sofort veranlaßt, zugleich aber auch den hiesigen Magistrat zur Beschlagnahme derjenigen Exems i plare angewiesen, die sich vielleicht bei Antiquaren oder Leihbibliotheken finden möchten. Ew- Wohlgeb. aber | unterrichte ich, dem erh a lt e nen Au ftrag e geINäß, E hierdurch von den getroffenen Maßregeln, und haben j Sie dieß als Bescheidigung auf Ihre obgedachte Vorj Peilung vom Zten Imjns anzusehen." Halle, den y. December iZry. Z Der Königliche Landrath, An Streiber. Herrn Doctor Medic. et Chirargiae י Ludwig Meyer, Assessor Ciütu. IsraelitorUm ' | hier. .׳ ■ ׳ \ ■ - . TI. Jahrg. 1, Band. 3 1