Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Beiträge, die Einführung der Konfirmation in den Israelitischen Gemeinden betreffend
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 413 (sequence 17)
- Language
- German
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— 4i3 eben den übrigen Lebensperioden gefolgert wird, die dabei Vorkommen. Daß aber das Wort Mizwa in einer solchen engen Bedeutung genommen werden kann, wir wir es nach erwähnter Erklärung deuten, darf uns um fo weniger be? fremden, als, genau genommen, das Wort Mizwa (Gebot) schon an und für sich nur religiöse, nicht aber moralische Borschriften ausdrückt. Die Moral nämlich befiehlt keine Handlung geradezu oder drückt ihre Gebote , besonders in so fern sie Positiv und nicht negativ sind, bestimmt aus, sondern laßt sie von Umstanden und Verhältnissen abhangen; nicht so aber sind die Befehle der Offenbarung, in-Bezug religiöser Handlungen; sie sind bestimmt und unbedingt. Nur diese also können auch im strengster» Sinn Gebote, jene aber nur Hebens - oder. Sittenregeln genannt werden." VI. .. Nach t r a g, die Verhältnisse der Jftaeliten in Bakcrn betreffend *). ^In dem von Sr. Majestät dem Könige von Waiern erlassenen Abschiede für die Stände-Aersammlung, ist unter andern Folgendes enthalten: - *) M, s. Sul. gtm Zahrg. utes Heft Seite. ^34.. ,