Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Einige Beschlüsse des Senates der freien Stadt Frankfurt, betreffend die Organisation des Schul- und Stiftungswesens der Israelitischen Gemeinde
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 381 (sequence 2)
- Language
- German
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so beabsichte er dennoch, diese abermals in den wesentlichsten Punkten auszuschließen. Es gehöre hierher die Prüfung des Lehrplans für die theologischen Studien , die Prüfung der Lehrer für das theologische Fach, und die Auswahl der dazu erforderlichen Lehrbücher, das alles nach dem Stistungsbrief den hiesigen Rabbinen überlaffen werden solle. Letztere könne jedoch der Senat noch zur Zeit keineswegs als hierzu tauglich erkennen , weil er bei denselben denjenigen ׳Umfang wissenschaftlicher Bildung vermißt, der zur Beurtheilung solcher Gegenstände unumgänglich" erforderlich ist. Jene Prüfung müßte deßwegen auch der hiefür verfassungsmäßig angeordneten Behörde unverrückt verbleiben, und werde diese nicht unterlassen, insoweit es nur immer zulaßig feie, den Eigeythümlichkeiten der jüdiichen Religion die erforderliche Berücksichtigung zu geben, zu dem Ende auch sich des Beirathes aufgeklärter und Wissenschaftlich-gebildeter Israeliten bedienen. Dse anbei an dir anzustellcnden Lehrer zu machenden Forderungen würden durch den ausgesprochenen Zweck ׳ der Stiftung bedingt, als welche eine Bildungsanstalt > für die - jüdische ' Theologie und eine Psianzschule für künftige Rabbinen sein soll.. Hiermit fei aber der Unterricht für Kinder׳ ganz unvertraglich. Das Studium der Theolgie, als eine Rechtswissenschaft, sei׳ ganz verschieden von dem- Religionsunterricht der Kinder, als welche' dafür noch ganz untauglich seien. Da nun auch für den Religionsunterricht und für-sonstige Kenntnisse des ge«