Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Einige Beschlüsse des Senates der freien Stadt Frankfurt, betreffend die Organisation des Schul- und Stiftungswesens der Israelitischen Gemeinde
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 349 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2304627-2304637-2304639-2308450--05707-2308915- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
849 vermuthcn darf, von der Mehrheit Letzterer׳ mißbilligt werden. Die vorgebrachten Sitten scheinen absichtlich gegen besseres Wissen an unrichtige Voraussetzungen geknüpft. ' - 7 Als der Senat durch feinen Beschluß vom 13. Februar l. I, die ihm von dem GeNieindcvorstand zur Entscheidung vorgelegte Frage : oh die von der vormaligen Generalkommission wegen des jüdischen StiftuNgswesens getroffenen Verfügungen in gänzlichen Vollzug gesetzt werden sollten, oder nicht? bejahend entschied^ blichen die vorzüglich für die Axmuth begründeten Stiftungen im Betrag'von 137,845 ss. 40 kr. Kapital und 6369 fl. 30 kr. Zinsen bei ihrem unverrüAten alten Bestand, so daß es eine ahndungswürdige Behauptung ist, als sei der Dürftigkeit etwas entzogen worden. Der Senat hat in Gemäßheit jener, früher« Verfügung nur die vollständige Überweisung der ursprünglich für den Jugendunterricht und die sogenannte jüdische Gelehrsamkeit bestimmten Stistungskapitalien an den Fond der Js-׳ raelitischett Real - und Volksschule auch seiner Seits beschlossen. Letzterer Erhaltung und fernere Aufnähme verdient die vorzüglichste Beachtung.' Durch ihre wohlgerathcnen Einrichtungen hat sie in die Judengemeindx eine vorhin nie gekannte Bildung gebrächt, die jedoch weit von ihrem wahren Ziele bleiden würde, wollte man den Jugendunterricht und die Anleitung zur jüdischen Theologie, den Händen größtentheils unwissender sogenannter jüdischer Gelehrten überlassen. Dem ,Senat ist nur zu bekannt.