Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Einige Beschlüsse des Senates der freien Stadt Frankfurt, betreffend die Organisation des Schul- und Stiftungswesens der Israelitischen Gemeinde
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 347 (sequence 6)
- Language
- German
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annoch zufallenden Stiftungs-Kapitalien, beide letztere, als bei der jüdischen Gemeinde ausstehends Aktivkapitalien zu verrechnen. 4) Die in den letzten Jahren von erloschenen Stiftungs- Pfründen bei der Gemeindekasse deponirten Geldbeträge sind sofort mit Angabe ihres Ursprungs an die Schulkasse abzuliefern. Z) Ist an den, bis auf weitere Verfügung hierdurch bestätigten Schulrath, ein von dem Gemeinde-Vorstand zureichend beglaubigtes Verzeichniß der eben sub 2 und z genannten Stiftungs-Kapitalien nebst davon fälligen Zinsen als Einnahmsbeleg zur Schubkassenrechnung gelangen zu lassen. 6) Hat eben dieser Gemeinde-Vorstand eine Uebersicht von der jetzigen Lage der jüdischen Realschule, dem Bestand ihrer Lehrer und Schüler, der Eintheilung ihrer Klassen, nebst Angabe des Lehr« und Schul- Plans, sodann eine summarische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben der Schulklasse einzureichen. 7) Werden gutachtliche Anträge erwartet, wie durch Anstellung eines zureichend geprüften, kenntm'ßreichen Md sittlich gebildeten Lehrers an der Realschule für die Ertheilung des Unterrichts in der eigentlichen jüdischen Gottesgelahrtheit Vorsorge zu treffen sein möchte, wobei sich auch darüber zu äußer» ist, in welchem Maße den sich diesem Studio widmenden hiesigen jüdischen Jünglingen, in sofern sie dessen bedürfen, eine angemessene Unterstützung auf gewisse Zeit aus der Schulkasse, und zwar sowohl wegen diesen Stipendien, als auch der Besoldung des Leh-