Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Leichenbegängnisse der Israeliten, nebst Beleuchtung eines deshalb von einem Rabbiner abgefaßten Gutachtens
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 319 (sequence 23)
- Language
- German
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W ü ri g e -I s r a e l e n!;-Mer Staunen Mb Unwillen״׳ beim Lesen dieses׳-Gutachtens-ist leicht zu bestehen kann - diese neue Einrichtung sei schnurstraks wi- ' der - die^Mölsche -Reltgidtt ■y st ist diese Sache allerdings destd'wiMiger^- giebt'zu ׳manchen׳ wichtigen Beträchtungen Anlaß) und ist um st mehr geeignet, hier unpar- ׳ theiisch zur Sprache gebracht zu werden.׳ Immer stärker wird das Bedürfniß der eigen ds für die Unterthanen jüdischer Religion bestimmten,' und vom Staate sanctionirten ' geistlichen Oderbehörd'eü M-chett -deutschen-Staaten '׳- - gefühlt,-und-- deren Einführung gewünscht. Schreitet man "Mcht-׳Ml^M Errichtung solches Behörden - in welchen, ׳ im'Verein mit 'weltlichen׳'Mitgliedern , zugleich würdige, fcmוtnt^^t*etdןe unb t>ocuct^)eU6fretei^ Rabbinen (wie z.B. die gelehrtem und frommen Rabbinm in Kassel waren), Sitz- und "Stimme Haben >fö werden die schädlichen Fol- ׳gen für ׳die Jschelitischen-Gemeinden , und selbst für den Staat , unberechenbar sseüw' ^Wenn hinKgew künftig -nur׳-solche Rabbinen--ÄeM^-ethalten '1veMst,׳'׳welche vor ihrer Anstellung von der "gedachten IstaeK-ischerr geistlichen Oberbehörde geprüft und tüchtig befunden worden sind) wenn diese Kreis- und Orts-Rabbiner'künf- Lig von dieser Obecbehörde über alle ihre Berufspflichten gehörige Worschnsten haben Werden,׳ denen sie Folge leisten müssen; wenn diese Rabbinen künftig für ihr Thun und Lassen, für ihre religiösen- Entscheidungen und Gutachten der- Oberbehörde verantwortlich, unddiese Letztere über Alles, - den Israelitischen-Kultus betreffend, dem Ministerium des Kultus Rede und Antwort zu geben verpflichtet sein werden; wenn endlich die Rabbinen ihren Sold aus einer Eentralkasse erhalten, und nicht zu fürchten haben werden, daß sie׳ durch irgend eine Entfcheidung, oder durch Bestätigung oder Einführung einer sogenannten Neuerung, etwa die' Gunst mancher beitragenden bigotten, oft sehr unwissenden, Gemeindeglieder verlieren könnten, ja dann, dann wird und muß es um die Ritualangelegenheiten der Israelitischen Gemeinden in Deutschland besser stehen, und die jüdische Religion wird fortan nicht mehr durch das Benehmen Einzelner herabgewürdigt werden. Die Regierungen selbst werden