Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Erneuerte Verordnung, wodurch der unerlaubte Handelsverkehr untersagt wird [Nachricht]
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 207 (sequence 3)
- Language
- German
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207 Und wie die--Herren der Wette demgemäß diese Angesiellrcn ausdrücklich auf ihre Pflichten verweisen, auch hier sich aufhaltenden Fremden, durch Anschlag in den Gasthäusern, Schenken und Herbergen, imgleichen den hier anwesenden Juden, gegenwärtige Verordnung dekannt machen werden, so wird gedachten Herren über- Haupt aufgetragen , aus die strengste Befolgung derselben sorgfältig zu achten, und gegen Uebertretende die angedrohten Strafen und Nachtheile mit allem obrigkeitlichen Ernste zu verhängen und in Ausführung zu bringen. Gegeben Lübeck in der :Nathsversammlung, den 2ten December 1818♦ C. L. N o e ck, Secrctarms. ׳ Es scheint uns nicht unangemessen, hier dasjenige zu wiederholen, was vor einigen Jahren der Herr 1)1°. Buchholz in seiner gehaltvollen Schrift (Ueber die Ausnahme der jüdischen Glaubensgenossen zum Bürgerrechte u. s. w.) in Ansehung der Israeliten, besonders in Lübeck, so wahr und auch jetzt noch so behcrzigungSwcrth, äußert: ״In einem Augenblicke , da alle Herzen sich der neu ausgehenden Sonne der Freiheit erfreuen, da ein Stern der Glorie und des Heils für das gestimmte deutsche Datcrland ausgegangcn ist, nach welchem wir Alle schauen müssen, in einem Augenblicke, da uns das schöne LooS zugcfallen ist, mit der..Hand, mir dem Herzen, mit den Waffen, mit Worten und Thatcn, mit großen Gesinnungen und edlem Stolze, Tugenden wieder zu erfassen.