Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Sendschreiben der Direktion des neuen Tempel-Vereins in Hamburg, an die Mitglieder desselben
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 196 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2304627-2304637-2304639-2308417--05499-2308762- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
jg6 . den Erbauung, in den wenigen Stunden des Gottesdicnstck׳, sich: der Tempel da: d er Geist, -.reicher die Di:- glicvcr vereinte, mit welchem sie hinsiromcn zum Hau׳'e des Herrn; der soll, der muß, wenn er acht sie durchdringt, in ihr ganzes Leben eingrciscn, sie überall hingeleiten, ihnen Trost und Hoffnung in den mannigfachen Drangsalen des Lebens, Demuth und würdevolle Haltung im wandelbaren Glücke geben , und sie vorzüglich mir jenem edlen Stolze ganz erfüllen, dem niedrige Menstbcnscheu, so wie gleisnerische Heuchelei gleich fremd bleiben. Obgleich offenbar der Tempclvcrein weder einen polirischen noch religiösen Separatem bezweckt oder bezwecken kann: so ist es doch, wenn anders die Grundsätze desselben sein festes Windungsmittel bleiben und seine Dauer von Innen sichern sollen, durchaus nothwenrig, daß die Mitglieder desselben und ihre Angehörigen, so weit es nur irgend tyunlich ist, in religiöser Beziehung, gleichsam nur eine Familie bilden.׳— Nicht Sektengeist kann oder will der Tcmpelverein nähren, ihn vertilgen, ist vielmehr die Folge seines Treibens, auf daß liebevoll ein Band Religionsgenossen und Mitbürger umschlinge; Ln ibrcr. Reinheit Herstellen und bewahren will er den Glauben und die Sitte der Bater, das Gediegene von den Schlacken sondern. Wahre Gottesfurcht unter Israeliten zu wecken und zü erhalten durch... reincrn und lichtvollem Religions- Unterricht der Jugend; durch Uebcrtragung der Gebere in die Muttersprache; durch erbauliche Bortrage über unsere heiligen Urkunden, so wie durch sinnvollere Gestaltung aller gottesdienstlichen Handlungen,-in soweit sie der Geist der Mosaischen Religion gestattet: ist ihr