Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Aus Frankfurt am Main [Nachricht]
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 135 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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---- •135 wäre. Zn dieser Zwischenzeit aber würde der Besitzstand strenge aufrecht zu halten sein, und die Betheiligten sich erforderlichenfalls deshalb unmittelbar an die Kommission wenden dürfen.. Der Vortrag wurde loco cliotÄtura« drucken zu lassen, und-dem Protokolle beizufügen beschlossen. Die meisten Stimmen traten dem Anträge unbedingt bei; sammtliche Stimmen aber vereinigten sich in dem Anträge auf eine Kommission von fünf Mitgliedern, zur gütlichen Ausgleichung oder Vorbereitung zu einer erledigenden Entscheidung dieser Angelegenheit, wobei sich mehrere Stimmen ihre nähere Aeußerung vorbehielten, und der Herr Gesandte der freien Städte, Senator Schmidt, insbesondere zu Protokoll gab: ״Ohne mich auf den Vortrag überhaupt und auf die darin angegebenen Motive einzulassen, und unter Vorbehalt weiterer Erklärung darüber, stimme ich der Ernennung einer Kommission der Bundesversammlung zur Beförderung einer zweckmäßigen Erledigung dieser Angelegenheit bei." Es wurde hierauf zur Wahl der Kommission geschritten, welche auf die Herren Bundesgesandten Grafen von Buol - Schauenstein, Grafen von der Golz, Herrn von Martens, Freiherrn von Wangenheim und Zreiherrrr von Plessen siel. A u $ B a i er 1u. i) In der neuen Baierischrn Konstitution heißt es' uwter andern wie folgt: