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Sulamith · 1817-01-01 · Heft 2 · p. Seite 134

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
5 (1817-1820)
Issue
Heft 2
Article
Aus Frankfurt am Main [Nachricht]
Date
1817-01-01
Page
Seite 134 (sequence 2)
Language
German
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■־’-•*-־־״“״י ' 34! Standpunkt der Sache angegeben, und durch die bisher gewechselten Schriften und Verhandlungen erprobt hatte, Laß ungeachtet der verlängerten Fristen und des aufgeschobenen Verfahrens, eine Ausgleichung unter beiden Ehesten allein und ohne kräftige ׳ Einwirkung nicht zu erreichen sein durfte, auch das in der städtischen Konstitution vorbehaltene ergänzende Regulativ über die der Judenschaft zu ertheilenden bürgerlichen Rechte noch immer nicht zu Stande gebracht werden könnte, so machte derselbe ben-Antrag, mit Verwerfung der von der freien Stadt Frankfurt gegen die Kompetenz des Bundestags versuchten Einwendungen, nunmehr dem Be- Müsse vom lyten December 1z!6 die weitere Folge zu geben. Zu diesem Ende schlug der Herr Referent vor, daß der Bundestag aus seiner,-Mitte. eine Kommission von drei oder fünf Mitgliedern bestelle, um diese Beschwerde auf dem Wege der Güte-und der Billigkeit auszugleichen, nöthigenfalls auch diejenigen Punkte, worüber man sich nicht vereinbaren können, zu einer erledigenden Entscheidung vorzubereiten, und solches demnächst der Bundesversainmlung zur Genehmigung und Beschlußnähme vorzulegen. Der Senat der freien Stadt würde zu ersuchen sein, für diese Verhandlung ein Paar Deputirte aus feiner Mitte zu ernennen und'der Kommission eine bestimmte Angabe von denjenigen privat - bürgerliehen Rechten zu machen , welche, -als vereinbarlich mit der Verfassung, den Einrichtungen und dem Gemeinwohl der freien Stadt, der hiesigen jüdischen Gemeinde zugestanden werden könnten, und worüber alsdann weiter׳ von der Kommission auf geeignetem Wege zu verhandeln

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