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Sulamith · 1817-01-01 · Heft 2 · p. Seite 95

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
5 (1817-1820)
Issue
Heft 2
Article
Tripolitanische Rechtspflege
Date
1817-01-01
Page
Seite 95 (sequence 5)
Language
German
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k) daß jeder der Tischgenossen und Zuschauer, weil sie dieUnthat zugelassen und sie nicht verhindert haben,die Bastonade erhalte. „Taub, sagte der große Prophet, werde das Ohr, das beifällig Scheußlichkeiten''mit anhört, das Aug' erblinde, das Untugenden gleichgültig zusieht." . §) daß der besuchte Jude, als eigentlicher Urheber jener Schandthat, den bestraften Türken vollkommen entschädige, -und zwar sowohl in Ansehung des erlegten Bußgeldes als der erlittenen Leibesstrafe. „Der zur Sünde verleitet, sagte der große Prophetist strafbarer als der sie begehet, diesen nicht,, jenen lockt der Reiz des Genusses-" L) Da endlich der erwähnte Jude nicht so begütert ist, daß er im Stande wäre, die ihm auferlegten Strafgelder zu entrichten, so müsse feine-jüdische Ortsgemeinde ünnachsichtlich für ihn bezahlen. „Gebe, sagte der große Prophet, warnende Beispiele, Md du verhütest der Zukunft noch größeres Unwesen. Reute aus unbarmherzig und -schonungslos das ganze Feld, worauf Unkraut wächst, wenn du-zu befürchten hast, daß das Uebel weiter um sich greifen und noch größeres Unheil anrichten könnte." „Gelobt sei der Name des einzigen Gottes, vor dem die Lasterhaften verdorren, wie abgefallenes Laub, und die Gerechten und Tugendliebenden, ewig grünen und blühen wie köstliche Pflanzen in Edens, Wonnegesilden." -. ' Markus Fisches

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