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Sulamith · 1817-01-01 · Heft 2 · p. Seite 92

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
5 (1817-1820)
Issue
Heft 2
Article
Tripolitanische Rechtspflege
Date
1817-01-01
Page
Seite 92 (sequence 2)
Language
German
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H2 -- > ' ten in das Haus eines dortigen Juden, als man eben die Mittagsmahlzeit hielt. Er wurde von den-Söhnen des Familienhauptes, welches abwesend war, zum Mitessen eingeladen, nahm das Anerbieten an, und trank daselbst, den Vorschriften seiner Religion zuwider, auch etliche Becher Wein. — Einige Monate nachher empfand er darüber Gewissensbisse, ging zum Talb*) — Priester — und beichteteihm seine Sünde. Dieser, ein schwärmerischer Eiferer, - zeigte! dieses dem dortigen Oberhaupte -des mahomedamschen Klerus an, und es kam so weit, 'daß die Sache bis zu den-Ohren des-Dey gelangte. Der -letztere, eben so raubsichtig als fanatisch, untersuchte, mit -Zuziehung seiner! aufgeklärten, liberalen und jede Partheilichkeit hassenden Räthe, diese, sowohl für die Religion -'als für den Staatsschatz, hochwichtige Angelegenheit, in 'höchst eigener Person- und, wie es sich von einem so -großherzigen Regenten auch ganz natürlich erwarten läßt, Et her größten Unbefangenheit und Rücksichtslosigkeit^ Der Türke, - als - ein reuemüthiger -und bußfertiger Sünder einstimmig erklärt, kam mit einer ziemlichen -Bastonade und der Erlegung einer ansehnlichen Geldstrafe - an die Krone davon. In Ansehung der beschuldigten jüdischen Individuen aber wurde von dem Dey folgendes - höchst gnädige Urtheil gefällt und vollzogen, nämlich : a) daß der Jude, dem der Besuch des Türken eigentlich galt, und in dessen Behausung dieser gotteslästerliche ,Frevel veranlaßt wurde, . obwohl er damals ' *) Im Original steht- Phalb, dieses ist aber ohne Zweifel ein Fehler und sollte unstreitig-Talb heißen«

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