Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Tripolitanische Rechtspflege
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 92 (sequence 2)
- Language
- German
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H2 -- > ' ten in das Haus eines dortigen Juden, als man eben die Mittagsmahlzeit hielt. Er wurde von den-Söhnen des Familienhauptes, welches abwesend war, zum Mitessen eingeladen, nahm das Anerbieten an, und trank daselbst, den Vorschriften seiner Religion zuwider, auch etliche Becher Wein. — Einige Monate nachher empfand er darüber Gewissensbisse, ging zum Talb*) — Priester — und beichteteihm seine Sünde. Dieser, ein schwärmerischer Eiferer, - zeigte! dieses dem dortigen Oberhaupte -des mahomedamschen Klerus an, und es kam so weit, 'daß die Sache bis zu den-Ohren des-Dey gelangte. Der -letztere, eben so raubsichtig als fanatisch, untersuchte, mit -Zuziehung seiner! aufgeklärten, liberalen und jede Partheilichkeit hassenden Räthe, diese, sowohl für die Religion -'als für den Staatsschatz, hochwichtige Angelegenheit, in 'höchst eigener Person- und, wie es sich von einem so -großherzigen Regenten auch ganz natürlich erwarten läßt, Et her größten Unbefangenheit und Rücksichtslosigkeit^ Der Türke, - als - ein reuemüthiger -und bußfertiger Sünder einstimmig erklärt, kam mit einer ziemlichen -Bastonade und der Erlegung einer ansehnlichen Geldstrafe - an die Krone davon. In Ansehung der beschuldigten jüdischen Individuen aber wurde von dem Dey folgendes - höchst gnädige Urtheil gefällt und vollzogen, nämlich : a) daß der Jude, dem der Besuch des Türken eigentlich galt, und in dessen Behausung dieser gotteslästerliche ,Frevel veranlaßt wurde, . obwohl er damals ' *) Im Original steht- Phalb, dieses ist aber ohne Zweifel ein Fehler und sollte unstreitig-Talb heißen«