Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Gesetze betreffend die Verfassung der alttestamentarischen Glaubensbekenner in der Freistadt Krakau und ihres Bezirkes
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 318 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2304627-2304637-2304638-2307730--05098-2308198- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
3!8 innigen abgesonderten Umfange, sich zu befassen; jedoch mit dem ausdrücklichen Bedingnisse, daß die jüdischen Kaufleute eben den für den christlichen Handelsstand bestehenden Verordnungen unterworfen sein werden, und daß sie auch verpflichtet sind, ihre Handlungsbücher in polnischer Sprache zu führen. Das Verkaufen religiöser Zierathen und Kleider für christliche Kirchen sei ihnen jedoch verboten. — Zn der ganzen Ausdehnung der Städte Chrzanow und Nowey Cory haben die Juden die namliehen Rechte und Vorzüge zu genießen, welche ihnen bei Krakau in dem zu ihren Wohnungen angewiesenen Bezirke . eingeräumt sind. Wechslergeschäfte, oder Geldwechseln, erlaubt man den Juden in hem ganzen Umfange der Stabt und der Vorstädte verrichten zu dürfen. (Der Beschluß im nächsten Hefte.) VH. Natur und F rer heit. hinaus in das Leben, Die Erde ist schön; In Khälcrn ,. auf Höhn Ist Glück zu erstreben. Die Freiheit erscheinet Dem Jüngling voll Glanz — Im rauschenden Tanz Das Fremde sich einet.