Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Gesetzgebung, die Israeliten in Lübeck und Frankfurt a. M. betreffend
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 331 (sequence 9)
- Language
- German
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“-- 331 Schmerzlich ist es der Unterzeichneten Verwaltungs« behörde, nunmehr zu sehen, wie ihre vielen und dringenden Vorstellungen um Anerkennung der wohlerworbenen Rechte der hiesigen Israelitischen Gemeinde, und Vermeidung al. ler rückwirkenden Maaßregeln, und ihre unterthänigen, deshalb an diese hohe Stelle gelangten Bitten, alle ve» geblich gewesen, so daß ihr jetzt keine andere Bitte übrig bleibt, als die: Ein hochpreislicher Senat geruhe, diese Verwahrung hochgeneigtest ad acta nehmen zu lassen. Eines re. untrrthänigste. Die Verwaltungsbehörde der Israelit. Gemeinde. V. Predigt Am Sabbath des Chanuckah - Festes, den zo. December!8*5, vor einer Versammlung von Israeliten gehalten. *) Dank fei dir dargebracht vonTag zu Tag, o Gort! Du legst uns Lasten auf, bist aber Helfer in der Noth. Bet dir, o Ewiger, ist *) Mit Einwilligung des Herrn Verfassers rücken wir diese gehaltvolle Pred zt hier rin, überzeugt, daß solche, überall mit Beifall ausgenommen werden wird. Man sehe übrigens die Sulamith ztrn Jahrgangs iteS Heft S. 48, den Aufsahr ״Der MonatChislow. D. H.