Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Schreiben eines Samriten zu Naplusa an den französischen Konsul, Herrn Corancés den Ältern, zu Aleppo
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 208 (sequence 12)
- Language
- German
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nicht von ihnen, so wie daS ihrige nicht von uns gelesen wird. Hierin besteht der Unterschied jwischen den Juden und uns. Es sind noch andere Artikel in ihrem Gesetze, welche von ihnen außerhalb Jerusalem nicht beobachtet werden können. s;) Unsere häuslichen Gebräuche bestehen in der Anbetung und Verehrung Gottes zu allen Zeiten, in der Beobachtuug der Regeln des Gesetzes und in der Enthaltung von allem was diesen Worten Gottes in dem Gesetze zu« wider ist: ״Lasset nichts Böses in euere Häuse r kommen," dessen Sinn ist: keine andere Anbetung als die Anbetung Gottes zumlassen. Wir haben auch keine Bilder; unsere einzigeBeschäftigung ist, das Gesetz während unseres ganzen Lebens zu lesen. Daß sind die Verhältnisse welche zwischen Eltern und Kindern, so wie zwischen Ehemännern und Eheweibern Statt finden. Jeder Vater ist verpflichtet seine Kinder in den Regeln der Gerechtigkeit zu unterrichten und sie dieselben lesen zu lehren. Diese hingegen sollen ihre Eltern ehren, so wie es in den zehn Geboten geschrieben ist. Wir könneu uns nur nach den vorgeschriebenen Regeln und in den von dem Gesetze erlaubten Graden verheirathen. 26) Wir unterscheiden uns in Ansehung unserer Kleidüng von den übrigen Nationen. Wir tragen gewöhnlich «inen Turban, am Sabbath und an den Festtagen aber, an welchen wir in den Tempel gehen, sind wir ganz weiß gekleidet.