Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 186 (sequence 9)
- Language
- German
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in dir sogenannten;5sten Militairdivision, nach deren Auflösung, an und für sich gar keine legale Kraft mehr haben, ist unstreitig. Wenn nun aber die wiedereingesetzten rechtmäßigen alten Regierungen deutscher Fürsten, oder freier Städte, Anordnungen, die Niemanden kränken, und einzelne unterdrückt gewesene Klassen oder Individuen von dem Drucke befreien, bloß darum aufhrben wollten, weil sie von den Franzosen herrühren, so würde eine solche rückgängige Handlungsweise sehr tadelnswerth sein, und rine für das deutsche Vaterland und die vaterländi« sche Gesinnung durchaus entgegengesetzte und sehr nach« theilige Wirkung hervvrbringen. Denn dieß hieße ja ge« radr dem eben erst glücklich besiegten Feinde von neuem eine Parther bilden und bereiten. Es würde ein solches Verfahren um so unbilliger sein, da die deutschen Jsrac« t.ren überall von der ihnen bewilligten neuen Freiheit einen sehr guten und bescheidenen Gebrauch gemacht, wie dieß von denen in Hamburg, der dasige Senat ausdrücklich bezeugt hat (S. zi. u. 32.). Wollte man jenes rückgän« gige Prinzip durchgehends befolgen, so müßte man am Ende auch den neuen Weg über den Simplon wieder ein« reißen, weil er unter Napoleon gcbauet worden. Möch« ten wir vielmehr überhaupt Niemanden eine gegrün« bete Ursache geben, die glücklich übersiandcne Epoche der Tyrannei, es sei in welcher Hinsicht es wolle, zurückzu« wünschen! — Und hier ist doch wahrlich von einer, nicht bloß durch ihren leidenden Zustand interessanten, sondern schon durch ihre Zahl bedeutenden Klasse, und von dem Schicksal von mehrern Hunderttausenden die Rede. (Nach einem Mittlern Durchschnitte von verschiedenen, freilich