Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 185 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- spine
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185 ־*־""“־'־‘•־‘ dänische (;. B. -. 14.) viel Bemerkenswerthes enthalt. In der Vorrede (S. 5.) und am Schluffe der Schrift selbst (S. 72. folg.) äußert der Verfasser den Wunsch, nach einem allgemeinen Gesetze über diese ganze Auge, legenheit der Befreiung der Israeliten, und sucht zu bewei. srn» daß der beabsichtigte Zweck nur durch eine in ganz Deutschland konforme Maaßregel erreicht werden könne. Jeder deutsche Patriot wird ihm unbedenklich darin bei» stimmen, daß diese Sache unter diejenigen Gegenstände der öffentlichen Wohlfahrt gehört, weiche eine gemeinsame Bestimmung für alle deutsche Staaten vorzüglich erhei« scheu, und in den Konstitutionsgesetzcn nicht füglich über, gangen werden können. Auch dürfen wir über diesen Punkt daS vollste Vertrauen zu den umfassenden Einsich, ten und patriotischen Gesinnungen der großen Staats, manner hegen, welche die deutschen Angelegenheiten!zu leiten und die Verfassung neu zu ordnen berufen sind. Besonders fühlbar wird dieses Bebürfniß noch durch eine andere Rücksicht. In mehrern deutschen Provinzen und freien Städten ist die Befreiung der Israeliten zuerst von den Franzosen, wahrend der Epoche ihrer Herrschaft und der deutschen Unterjochung, ausgcgangen und angeordnet worden. Dieß könnte bei den weniger vernünftig und billig Denkenden die Sache selbst in rin ungünstiges Licht stellen. Uns scheint aber gerade das Gegentheil daraus zu folgen, und «in billiges und gerechtes Betragen gegen die deutschen Israeliten jetzt um so nothwendiger, ja für die Ehre der guten Sache selbst durchaus erforderlich zu sein. Daß die Edikte der ehemaligen König!, wcstphalj. scheu Regierung, so wie die der damaligen französischen