Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 183 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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18? mrinrn Glaubensfreiheit in Deutschland schon langst ein« verstanden sind. Wenn der Staat und jede aufgeklärte Regierung übrigens wünschen muß, daß die Juden in dem bisherigen absondernden Sinne des Worts (als Staat im Staate) so sehr als möglich aufhören möchten, Juden zu sein t so ist dieser doch keinesweges dahin ausjudehnen, als könne der Staat wünschen, daß dir Juden gleichgül« tig gegen ihre oder gegen alle Religion werden möchten. Dieß wäre vielmehr für ein großes Uebel zu halten, und jede wahrhaft aufgeklärte Regierung wird die religiöse Er« ziehung aller Staatsmitglieder jederzeit als die erste Grundlage des bürgerlichen Vereins betrachten. Es ist daher allerdings sehr zu wünschen, daß mit den erweiterten Bürgerrecht-» der jüdischen Nation zugleich auch durch allgemeine Maaßregeln die Einleitung getroffen werde, ihre Erziehungs «und Schulanstalten zu verbessern. Besonders müßte in dieser auch für einen ihrem Glaubens« system eben sowohl, alö den sittlichen Bedürfnissen ihrer höher» bürgerlichen Vervollkommnung angemessenm Reli« gionsunterricht Sorge getragen werden. — *) Manches *) Ist es einmal für eine unbestrittene Wahrheit anerkannt, daß der Mensch,wenn er seiner Bestimmung hienieden, i« alle» Beziehungen des leben« entsprechen soll, durch «ine zweckmäßige und gute Erziehung in seiner Jugend hiezu an« geleitet und fähig gemacht werden muß: so wird es schlechterdings «ine der ersten Nothwendigkeiten sein, so« bald der Wunsch, den bürgerlichen Anstand der Isis« eliten ja verbessern, ernstlich «erden sollte, daß di« Re« gierungen auf die Erziehung«» und Schnlanstalten der« selben vorzüglich ihr Augenmerk richten sollen. Obwohl