Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Gallerie schädlicher Mißbräuche
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 158 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2304627-2304640-2304642-2307002--04260-2307304- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
158 Ein bewahrtes Kennzeichen eines wirklich erfolgten Todes giebt es, nach dem einstimmigen Zcugmß der weisesten Aerzte, nicht. Der Mensch kann oft in eine solche Ohnmacht versinken, das; Pulsschlag und Athemholen gänzlich mangeln, so daß die Umstehenden ihn für tod halten, obschon er dessen ungeachtet noch lebt; und man muß also durchaus warten, bis derKörper wirklich zur Verwesung übergcgangen, um vor dessen Nichtwieder« auflebcn sicher zu sein. Daß unsere Gesitzlehrer hierin mit den Aerzten einerlei Meinung gewesen, erhellet nicht nur aus dem schon oben angeführten, wo sic ausdrücklich Fälle erzählen, da man vermeinte Tobte in den Gewölben beigesetzt, die hernach aufgelebt sind: sondern auch aus folgender Stelle des T a l m u d s. *)- Ich sende Ihnen also belegend ein Schema zu einer Vorstellung **), die Eie meines Dedünkens Ihrem Lan« desherrn zu überreichen hätten. Wahrscheinlicherweise wird Er mit dem Vorschlag zufrieden sein; und jeder Sterbliche wird dadurch in Frieden zu seinen Vätern ver« sammelt'werden. Sollte aber der Landesherr auf Seinen Befehl bestehen: so können Eie nichts besseres thun, als nach dem Beispiel unserer Vorfahren auf Ihrem Degrabnißplatz ein Gewölbe bauen, wo die Abgeschiedenen nach hergc. brachtet Sitte können gereinigt, drei Tage lang bewacht, und alsdann erst begraben werden. Dieses zu thun, ist nach meiner Meinung die Pflicht einer jeden frommen Ge« ») Die unübersetzt bleibt, weil sie ohne genaue Kenntnip unserer Cerrmvoialgesetze doch immer Unverstandlich bliebe. ״*) Abschrift dieser Vorstellung ist nicht vorhanden.