Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Verbesserung der kirchlichen Verfassung der Israeliten in den Königl. Preußischen Staaten
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 385 (sequence 5)
- Language
- German
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?35 bas Verhältniß derselben zur Ceremonie zu würdigen wis. scn. — So unantastbar jene ist, so wandelbar muß dies« nach Zeit und Umstanden fein. Ihr habt das Recht und die Mackt in Händen; von der höchsten Instanz, von Mos.s selbst, seid Ihr damit belehnt» und die Talmu» disten haben Euch in diesem Rechte bestätiget *). Ihr wisset, welche unumschränkte Gewalt Moses der jedesmaligen kirchlichen Behörde, besonders in Dingen, über die er sich nicht deutlich erklärt, eingeräumt hat"*). Ihr wisset, wie die weisen Talmudisten diesen Wink de. nutzt haben. ״Es ist eine Zeit, um des Ewigen ״willen etwas zu thun, sollten auch die Er« ״setze zerstört werden," war ihr Wahlspruch***). Sie ließen zu diesem Ende ihre Auslegungen der Gesetze nicht niederschreiben, damit sie nicht zur ewigen unver« ändertichen Norm dienen, sondern durch die jcdesma« lige kirchliche Behörde nach Zeit und Umständen mo« dificirt werden sollen s). Folget ihrem Beispiele, tretet in ihre Fußstapfcn, bei allen religiösen Einrichtungen auf Zeit und Umstände Rücksicht zu nehmen; Gott wird Euere Thalen segnen und ein glücklicher Erfolg Euere Bemühungen *) שכלי שלישה ושלישה שעמרו ג״ה עלי ישראלי הרי הוא כב״ד שלי בלשה : Talm. Rosch Hascli. 25» 1. Bergl. 2. **) Deuter. 17, 9 11. ***) Talm. Brach. 54, 1. 63, 1. loma, 6g 1. Gittin, 60, 1. Tinura, 14, 2. Taniid, 6g. 1. t) Man sehe meine Abhanbl. über MoiaiSmus' und In« dcrith. S u l a m i t h 1 stcn Jahrgangs zle6 Heft.