Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Schreiben und Verordnungen, die Israeliten betreffend
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 368 (sequence 3)
- Language
- German
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368 Deutschlands das bisherige feindliche System wider die Juden fortzcstzt, so muß cs bei der Verbindung, worin die Familien untereinander stehen, besonders in Rücksicht auf die Einwanderungen und Heirakhen, auch auf den Geist der preußischen Juden nothwendig nachtheilig einwirkcn und auch bei uns die Fortschritte ihrer Bildung hemmen. Ew. Epcellen; ersuche ich daher ergebenst, die angele- Amtlichste Verwendung der preußischen Regierung für die jüdischen Einwohner in Hamburg, Bremen und Lübeck ein« treten zu lassen und dieMagisträte und Bürgerschaften die« ser Städte zu vermögen, daß sie mit Aufhebung der zum Nachtkeil der jüdischen Einwohner genommenen Maaßregeln sich der Einrichtung anschließen, die der preußische Staat durch das Edikt vom Uten Marz!8!2 eben so sehr den Forderungen der Menschheit und dem Bedürf. nisse der Zeit, als einem verständigen Regierungs - System angemessen gefunden hat. Außer dem, was ich zur Unterstützung der Verwendung unserer Regierung bereits bemerkt habe, wi-d es Ew. Epcclien; nicht entgehen, daß das eigene Handlungs« intcressc der Städte eine mildere Behandlung ihrer jüdischen Einwohner ihnen anrälh, da es ihnen doch nicht gelingen wird, den jüdischen Hausern den einmal erlangten Wohl« stand zu entziehen und eine fortdauernde Bedrückung sie nur nöthigen dürfte, mit ihren, dein Handel der Hanseesiädte selbst so nützlichen Kapitalien sich denjenigen Staaten zuzuwendrn, wor׳n ihnen die Rechte der christlichen Ein« wohucr eingeräumt sind.