Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über den Zustand der Juden in den Ländern der Barbarei
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 267 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2304627-2304640-2304641-2306346--03816-2306756- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
legeii, ivffitH׳, seit ihrer Erbauung von Jürkob dem zweiten aus der Dynastie der Dem . Merinis, bereits der Sitz ciucs großen Theils des königlichen Hofes, wie auch mH» rcrcr vorzüglichen Staatskollegien ist. — Er räumte ih» nen daselbst diejenige von den drei Stadtabthcilungen ein, welche vorher das Korps der königlichen Leibwache inne gehabt hatte, und die in ihrer Mitte einen überaus gro» ßcn und prächtigen Play — der nun gan; mit den schön» sten Bvutiguen jüdischer Kausteute umgeben ist, — in Iber Form einer besonder!! Stadt cinschlicßt. . UebrigeuS werden die sammtlichen Inden im Staate von Fez uni» Maroko, von einem Chef ihrer Nation regiert, der vom Könige selbst in dieser Würde eingesetzt wird, den Titel Echcik führt, die Verthrilung der Steuer und Austagen unter alle Jliden des Reiches regulirt, in Hinsicht seiner Macht den andern Alkaiden oder Väschen gleichkommt, und ein Konseil von 12 der gelehrtesten Nabbinen neben sich hat. Dieß Konseil ernennt wöchentlich eine Commitee, die aus drei seiner Mitglieder besteht, um die täglich ob» waltenden Prozesse zu entscheiden. Bei sehr wichtigen und außerordentlichen Fallen aber muß der bemeldte Rabbinensenat ganz — in corpore — znsammentreten und sein Ausspruch, der — wie zu erwarten — immer nach rab» binischer Jurisprudenz ausfallt, wird dann von seinem Echcik als vollziehender Macht unverzüglich ausgeführt, da er sogar Todesstrafen für die Echuid gen seiner Na» tion zu verordnen ermächtigt ist *). Dieftr Scheik hat *) llistoirc des p. 434. Revolutious de 1'Empive de Marco. T 2