Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Juden in Rom
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 5)
- Language
- German
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7 Diele Juden erwarben auch das römische Bürgerrecht, und somit die Fähigkeit zu allen Aemteru und Würden des großen Römerreichs. Ihre Religion übten sie frei und ungehindert aus; der Kaiser befahl sogar, bei öffentlichen Austheilungen unter das Volk, den Inden ihren Antheil auf den andern Morgen anfzubewahren, wenn der Lag der Austhcllung ein Eabbath sey. Sie hatten mehrere Hauser zu frommen Zusammenkünften (nrsaD ti:)/ in der Sprache der Heiden: Synagogen; darunter war späterhin die Agrippesische, vom König Agrippa, oder von der Stadt Agrippeion in Judäa also genannt * *). Auch als von einer ausgemachten Sache. Denn als Horaz sich einst auf der Srraße von einem lästigen Begleiter toözumachen suchte, versagte ihm Ansius seinen Beistand dazu wegen der Feier des dreißigsten Gabbathö: . liodie tricesima Sabbata, vin’ tu Curlis Judaeis oppedere?. Ilor. Sai. L. /. Sat. 9. Vielleicht eine bloße Spötterei, deren eigentlicher Stachel den Modernen entgeht, wie von vielem Witz der Alten. Der dreißigste Sabbath beweist bloß, daß Horaz entweder keine große Kenntnisi von den jüdischen Festen hatte, oder durch Aufstellung eines jo leeren Vorwandes seinen Scherz um so boshafter machen wollte. *) Sp 0 N (Miscell. ei’ud. Auticjuitatis. Seel. X p. i3()0. CXV111. et (XIX.) führt zwei griechische Inschriften an, von Juden der Aqrippestschcn Synagoge. Die erste ist die Grabschrift eines Priesters Julian, Oberhaupts (APXQN) der Agrippesier; die andere gilt dem Zosimus aus derselben Synagoge, und dem Eulliö 2lrron. Eine dritte Inschrift (ebendaselbst) gedenkt einer Proselytin, Stisterin zweier Synagogen. Die Juden zu Rom waren in einem gewissen Zeiträume Hellenisten. Sie führten säst durchaus griechische oder